Sehr geehrte Damen und Herren,
beachten Sie bitte ständig die neuen Anweisungen der Regierungen und Landkreise.
Vermeiden Sie Kontakt zu Mitarbeiter*innen und Besuchern. Am besten 2 m Abstand halten.
Grabplatzvergaben führen weiterhin durch. Unbedingt vorher anrufen.
Trauerfeiern dürfen wieder in der Friedhofskapelle stattfinden.
Wegen der Abstandsregelung dürfen ab dem 01.02.21 maximal 36 Personen in unsere Friedhofskapelle
und zur Grabstätte dürfen maximal 50 Personen gehen.
… Trauerandachten und die Teilnahme am letzten Gang zur Grab- oder Beisetzungsstelle
mit dem dortigen Aufenthalt unabhängig von der Zahl der teilnehmenden Personen zulässig,
wenn sichergestellt ist, dass Maßnahmen aufgrund
eines Hygienekonzepts nach § 4 Abs. 1 und 2 getroffen werden.
Dringend erforderlich Mund – Nase – Bedeckung.
Die Abläufe besprechen Sie bitte mit Ihrem Pastor
oder Redner.
Die Liste der Anwesenden ist bitte zur Beisetzung mitzubringen.
Mit freundlichem Gruß
i. A. Johann Harms
01.02.2021